Praxis Zweiradklassen
Fahrerlaubnis Klasse A direkt (ab 25 Jahre)
Berechtigt zum Führen von Krafträdern (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mit dem Erwerb der Klasse A direkt dürfen auch die Krafträder der Klassen A beschränkt, A1, sowie die Klasse M gefahren werden.
Fahrerlaubnis Klasse A (beschränkt, ab 18 Jahre)
Berechtigt zum Führen von Krafträdern (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht
mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis oder bei einer Zusatzprüfung der Klasse A (direkt)
bei Personen ab 25 Jahre. Mit Erwerb der Klasse A (beschränkt) wird die Fahrerlaubnis der Klassen A1 und M mit erworben.


Fahrerlaubnis Klasse A1 (ab 16 Jahre)
Berechtigt zum Führen von Krafträdern von einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
- a) 80 km/h für 16- und 17-jährige
- b) Unbegrenzt ab 18 Jahre.
Die Ausbildung wird in jedem Fall aber auf einem Leichtkraftrad durchgeführt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit über 100 km/h liegt.
Die Fahrerlaubnis Klasse A1 wird auf die Probezeit angerechnet.
Eingeschlossen bei der Klasse A1 ist die Fahrerlaubnisklasse M.


Fahrerlaubnis Klasse M (16 Jahre)
Berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrrädern mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3).
Wird die Prüfung mit automatischer Kraftübertragung abgenommen, dürfen dennoch Kleinkrafträder mit Gangschaltung gefahren werden.
Prüfbescheinigung Mofa (15 Jahre)
Die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von motorisierten Zweirädern mit einer durch die Bauart bestimmten. Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.