Fahrerlaubnis Klasse B
Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (z.G.) - ausgenommen Krafträder –
mit bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Mitgeführt werden dürfen ungebremste Anhänger bis 750 kg z.G., sowie gebremste Anhänger mit einer z.G. bis zur Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern 3,5 t z.G. des gesamten Zuges nicht überschritten werden.
Zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B wird keine andere Fahrerlaubnisklasse vorausgesetzt. Sie Erwerben mit der Klasse B die Erlaubnis Kraftfahrzeuge der Klassen M, L und S zu führen.
Fahrerlaubnis Klasse B ab 17
Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B in Begleitung von in der Fahrererlaubnis eingetragenen Begleitern. Die Ausbildung entspricht der Klasse B. Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis.
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 3 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B
- Bei Antragstellung maximal 3 Punkte
Die Fahrerlaubnisbehörden empfehlen den Teilnehmern (Begleiter/in und Fahrschüler/in) dringend, an einem Info-Abend zum „begleiteten Fahren“ teilzunehmen.
Fahrerlaubnis Klasse BE
Berechtigt zum Führen von Fahrzeug-
kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger bestehen und die als Kombination nicht mehr unter B fallen. Bei LKW mit durchgehender
Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der
zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Voraussetzung zum Erwerb der Klasse BE ist der Vorbesitz der Klasse B.
Eine andere Fahrerlaubnisklasse ist nicht eingeschlossen.




